| Abschnitt | Überquerung | Notfall-Kontakt (Triebfahrzeugführer) | 
|---|---|---|
| Übergänge im Abschnitt 1: KM 13,603 - 18,750 | ||
| Übergänge im Abschnitt 2: KM 22,887 - 28,159 | 
Die Überquerung der nicht-öffentlichen Eisenbahnübergängen ist nur durch berechtigte Personen erlaubt. 
Für Ihre Planung finden Sie hier die planbaren Bedienzeiten zu welchen die Übergänge jedenfalls gesperrt sind.