Abschnitt | Überquerung | Notfall-Kontakt (Triebfahrzeugführer) |
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Übergänge im Abschnitt 1: KM 13,603 - 18,750 | ||
Übergänge im Abschnitt 2: KM 22,887 - 28,159 |
Die Überquerung der nicht-öffentlichen Eisenbahnübergängen ist nur durch berechtigte Personen erlaubt.
Für Ihre Planung finden Sie hier die planbaren Bedienzeiten zu welchen die Übergänge jedenfalls gesperrt sind.